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1. Dauer des Vertrags und K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeiten<\/strong> 2. Art der zu erbringenden Leistung und Umfang der T\u00e4tigkeiten<\/strong><\/p>\n Wir verpflichten uns, die im Vertrag vereinbarte Leistung p\u00fcnktlich, sach- und fachgerecht zu erbringen. F\u00fcr die Erbringung der Leistungen wurden im Vertrag bestimmte Arbeitstage festgelegt, die Reinigungsarbeiten erfolgen an diesen Tagen. Sind Abweichungen von diesen Leistungen erw\u00fcnscht, bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung und Unterzeichnung beider Seiten.<\/p>\n 3. \u00c4nderungen am Vertrag<\/strong><\/p>\n Damit \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen Rechtsg\u00fcltigkeit erhalten, bed\u00fcrfen sie der Schriftform. Gleichzeitig weisen wir auf die Salvatorische Klausel hin: Eine Nichtigkeit einer oder mehrerer Festlegungen dieses Vertrags ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Sie gelten weiterhin wie vereinbart. Anstelle der unwirksam gewordenen Vereinbarung tritt die Klausel, die dem angestrebten Zweck am n\u00e4chsten kommt und rechtlich sowie wirtschaftlich tragbar ist.<\/p>\n 4. Eingesetztes Personal<\/strong><\/p>\n Wir stellen die erforderlichen Arbeitskr\u00e4fte entsprechend der zu leistenden T\u00e4tigkeiten. Das Personal ist ausreichend qualifiziert und zuverl\u00e4ssig. Es wird durch den zust\u00e4ndigen Objektleiter angewiesen und \u00fcberwacht. Das Personal wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass kein Einblick in Unterlagen und Dokumente zu nehmen ist und dass verschlossene Schr\u00e4nke, Schreibtische oder sonstige Beh\u00e4ltnisse nicht zu \u00f6ffnen sind. Sollten unsere Mitarbeiter im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit Kenntnis von Gesch\u00e4fts- oder Betriebsgeheimnissen unserer Auftraggeber erhalten, sind sie dazu verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren. Zudem wird das Personal angewiesen, gefundene Gegenst\u00e4nde unverz\u00fcglich beim Auftraggeber abzuliefern. Ein Einbehalt dieser Gegenst\u00e4nde ist nicht gestattet.<\/p>\n 5. Weitere Bestimmungen<\/strong><\/p>\n Eine Abwerbung von Arbeitskr\u00e4ften ist weder mittelbar noch unmittelbar erlaubt. Diese Vereinbarung gilt f\u00fcr beide Vertragspartner.<\/p>\n 6. Abnahme der Leistungen und Gew\u00e4hrleistungspflicht<\/strong><\/p>\n Die erbrachten Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverz\u00fcglich Einw\u00e4nde erhebt, sollte es sich um wiederkehrende Leistungen handeln. Ohne Einw\u00e4nde werden diese als auftragsgerecht und zahlungspflichtig anerkannt. Werden M\u00e4ngel angegeben, m\u00fcssen Zeit, Ort, Art und Umfang dieser Beanstandungen beschrieben werden. 7. Weitere Leistungen<\/strong><\/p>\n Die Vereinbarung zur Leistung von Zusatzauftr\u00e4gen und Sonderreinigungen ist m\u00f6glich, bedarf aber der Schriftform. Die entsprechenden Leistungen werden gesondert abgerechnet und verg\u00fctet.<\/p>\n 8. Preise<\/strong><\/p>\n Die Preise im Angebot sind zum Zeitpunkt der Angebotserstellung f\u00fcr einen vorgegebenen Zeitraum g\u00fcltig. Sie beinhalten die tarifrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend den sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorgaben. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu zahlende Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.<\/p>\n 9. Haftungsregelungen<\/strong><\/p>\n Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die f\u00fcr auf ihn zur\u00fcckzuf\u00fchrende Sch\u00e4den haftet. Der Auftraggeber hat das Recht, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu fordern. Die Haftung entf\u00e4llt, wenn Sch\u00e4den nicht unverz\u00fcglich durch den Auftraggeber gemeldet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sind anzuwenden, wenn es sich um Verletzungen von K\u00f6rper, Gesundheit oder Leben handelt. 10. Auftragserteilung an andere Unternehmen<\/strong><\/p>\n Um die vertraglichen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen, ist der Auftragnehmer berechtigt, andere Unternehmen mit der Leistungserbringung zu beauftragen.<\/p>\n 11. Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung<\/strong><\/p>\n Die Rechnung wird binnen zehn Tagen nach Leistungserbringung gestellt. Sie ist sofort zahlbar, Abz\u00fcge sind nicht zul\u00e4ssig. Eventuelle Skonti m\u00fcssen gesondert vereinbart werden. Eigenst\u00e4ndige Skontoabz\u00fcge durch den Auftraggeber werden nicht anerkannt und berechtigen zur Mahnung der noch offenen Betr\u00e4ge.<\/p>\n 12. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n Als Gerichtsstand gilt der Standort des Unternehmens des Auftragnehmers.[\/vc_column_text][vc_empty_space height=“20px“][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" [vc_row][vc_column][vc_empty_space height=“20px“][vc_column_text] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Dauer des Vertrags und K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeiten Im Vertrag wird eine feste Laufzeit vereinbart. Diese beginnt mit der Unterzeichnung des Vertragsangebots durch den Auftraggeber bzw. zum genannten Termin. Die K\u00fcndigungsfristen werden nach Absprache und unter Ber\u00fccksichtigung gesetzlicher Bestimmungen festgelegt und vertraglich niedergeschrieben. 2. 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\nIm Vertrag wird eine feste Laufzeit vereinbart. Diese beginnt mit der Unterzeichnung des Vertragsangebots durch den Auftraggeber bzw. zum genannten Termin. Die K\u00fcndigungsfristen werden nach Absprache und unter Ber\u00fccksichtigung gesetzlicher Bestimmungen festgelegt und vertraglich niedergeschrieben.<\/p>\n
\nDie Rechnungslegung muss binnen zehn Werktagen nach erfolgter Leistungserbringung erfolgen.
\nLiegt eine nicht vertragsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung vor, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung setzen, was unbeschadet \u00a7 281 Abs. 2 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches gilt.
\nEinmalige Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn drei Tage nach Eingang der schriftlichen Meldung \u00fcber die Fertigstellung durch den Auftragnehmer vergangen sind. In der Meldung wird der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, erfolgt die Abnahme automatisch. Erscheint der Auftragnehmer nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, gilt die Leistung als nicht abgenommen.
\nBeanstandet der Auftraggeber berechtigt M\u00e4ngel, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
\nEs besteht keine Gew\u00e4hrleistungspflicht f\u00fcr Sch\u00e4den und M\u00e4ngel, die aufgrund der nicht wahrgenommenen Informationspflicht zu Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Oberfl\u00e4chen durch den Auftraggeber entstanden sind. Es besteht ebenso keine Pflicht zur Gew\u00e4hrleistung, wenn die zu reinigenden Fl\u00e4chen nicht ausreichend erreichbar oder zug\u00e4nglich sind und dies im Verschulden des Auftraggebers liegt.<\/p>\n
\nAuch f\u00fcr einen Schl\u00fcsselverlust gelten die gesetzlichen Bestimmungen, hierf\u00fcr haftet der Auftragnehmer. Voraussetzung f\u00fcr die Haftung und die Schadensregulierung durch den Versicherer ist, dass zum Zeitpunkt des Schadens ein korrektes Schl\u00fcsselbuch, ein Schlie\u00dfplan und eine korrekte sowie vollst\u00e4ndige Schlie\u00dfanlage (mit aktuellem Zeitwert) vorhanden sind.
\nHaftpflichtanspr\u00fcche sind generell schriftlich anzumelden.<\/p>\n