Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Dauer des Vertrags und Kündigungsmöglichkeiten
Im Vertrag wird eine feste Laufzeit vereinbart. Diese beginnt mit der Unterzeichnung des Vertragsangebots durch den Auftraggeber bzw. zum genannten Termin. Die Kündigungsfristen werden nach Absprache und unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen festgelegt und vertraglich niedergeschrieben.
2. Art der zu erbringenden Leistung und Umfang der Tätigkeiten
Wir verpflichten uns, die im Vertrag vereinbarte Leistung pünktlich, sach- und fachgerecht zu erbringen. Für die Erbringung der Leistungen wurden im Vertrag bestimmte Arbeitstage festgelegt, die Reinigungsarbeiten erfolgen an diesen Tagen. Sind Abweichungen von diesen Leistungen erwünscht, bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung und Unterzeichnung beider Seiten.
3. Änderungen am Vertrag
Damit Änderungen und Ergänzungen Rechtsgültigkeit erhalten, bedürfen sie der Schriftform. Gleichzeitig weisen wir auf die Salvatorische Klausel hin: Eine Nichtigkeit einer oder mehrerer Festlegungen dieses Vertrags berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie gelten weiterhin wie vereinbart. Anstelle der unwirksam gewordenen Vereinbarung tritt die Klausel, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt und rechtlich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
4. Eingesetztes Personal
Wir stellen die erforderlichen Arbeitskräfte entsprechend der zu leistenden Tätigkeiten. Das Personal ist ausreichend qualifiziert und zuverlässig. Es wird durch den zuständigen Objektleiter angewiesen und überwacht. Das Personal wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Einblick in Unterlagen und Dokumente zu nehmen ist und dass verschlossene Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse nicht zu öffnen sind. Sollten unsere Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen unserer Auftraggeber erhalten, sind sie dazu verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren. Zudem wird das Personal angewiesen, gefundene Gegenstände unverzüglich beim Auftraggeber abzuliefern. Ein Einbehalt dieser Gegenstände ist nicht gestattet.
5. Weitere Bestimmungen
Eine Abwerbung von Arbeitskräften ist weder mittelbar noch unmittelbar erlaubt. Diese Vereinbarung gilt für beide Vertragspartner.
6. Abnahme der Leistungen und Gewährleistungspflicht
Die erbrachten Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt, sollte es sich um wiederkehrende Leistungen handeln. Ohne Einwände werden diese als auftragsgerecht und zahlungspflichtig anerkannt. Werden Mängel angegeben, müssen Zeit, Ort, Art und Umfang dieser Beanstandungen beschrieben werden.
Die Rechnungslegung muss binnen zehn Werktagen nach erfolgter Leistungserbringung erfolgen.
Liegt eine nicht vertragsgemäße Erfüllung vor, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, was unbeschadet § 281 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt.
Einmalige Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn drei Tage nach Eingang der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung durch den Auftragnehmer vergangen sind. In der Meldung wird der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, erfolgt die Abnahme automatisch. Erscheint der Auftragnehmer nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, gilt die Leistung als nicht abgenommen.
Beanstandet der Auftraggeber berechtigt Mängel, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
Es besteht keine Gewährleistungspflicht für Schäden und Mängel, die aufgrund der nicht wahrgenommenen Informationspflicht zu Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Oberflächen durch den Auftraggeber entstanden sind. Es besteht ebenso keine Pflicht zur Gewährleistung, wenn die zu reinigenden Flächen nicht ausreichend erreichbar oder zugänglich sind und dies im Verschulden des Auftraggebers liegt.
7. Weitere Leistungen
Die Vereinbarung zur Leistung von Zusatzaufträgen und Sonderreinigungen ist möglich, bedarf aber der Schriftform. Die entsprechenden Leistungen werden gesondert abgerechnet und vergütet.
8. Preise
Die Preise im Angebot sind zum Zeitpunkt der Angebotserstellung für einen vorgegebenen Zeitraum gültig. Sie beinhalten die tarifrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend den sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorgaben. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu zahlende Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
9. Haftungsregelungen
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für auf ihn zurückzuführende Schäden haftet. Der Auftraggeber hat das Recht, einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu fordern. Die Haftung entfällt, wenn Schäden nicht unverzüglich durch den Auftraggeber gemeldet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sind anzuwenden, wenn es sich um Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Leben handelt.
Auch für einen Schlüsselverlust gelten die gesetzlichen Bestimmungen, hierfür haftet der Auftragnehmer. Voraussetzung für die Haftung und die Schadensregulierung durch den Versicherer ist, dass zum Zeitpunkt des Schadens ein korrektes Schlüsselbuch, ein Schließplan und eine korrekte sowie vollständige Schließanlage (mit aktuellem Zeitwert) vorhanden sind.
Haftpflichtansprüche sind generell schriftlich anzumelden.
10. Auftragserteilung an andere Unternehmen
Um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist der Auftragnehmer berechtigt, andere Unternehmen mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
11. Zahlung der vereinbarten Vergütung
Die Rechnung wird binnen zehn Tagen nach Leistungserbringung gestellt. Sie ist sofort zahlbar, Abzüge sind nicht zulässig. Eventuelle Skonti müssen gesondert vereinbart werden. Eigenständige Skontoabzüge durch den Auftraggeber werden nicht anerkannt und berechtigen zur Mahnung der noch offenen Beträge.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Standort des Unternehmens des Auftragnehmers.